Ministerium für Bildung
Jede Schule soll einen Präventionstag Arbeits- und Gesundheitsschutz pro Schuljahr durchführen. Die Teilnahme ist für alle an der Schule Beschäftigten mit einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zum Land Sachsen-Anhalt verpflichtend. Den einzelnen Schulen ist freigestellt, an welchem Tag sie den Präventionstag Arbeits- und Gesundheitsschutz durchführen. Hiervon ausgenommen sind Ferien, Prüfungszeichen und andere fixe Termine. Abweichend von der kommenden erlässlichen Regelung wird gewährt, dass im ersten Halbjahr des Schuljahres 2022/2023 die Schulleitung nach Mitbestimmung durch den Personalrat der Schule ohne die Beteiligung der Gesamtkonferenz einen Termin festlegt. Die Gesamtkonferenz ist hiervon im Nachgang zu informieren. Der Termin ist so zu wählen, dass die Eltern ausreichend Zeit haben, die Betreuung ihrer Kinder an diesem Tag zu organisieren.
Hiermit geben wir bekannt, dass unsere Schule den Präventionstag Arbeits- und Gesundheitsschutz am Freitag, den 10.03.2023 durchführt. An diesem Tag findet kein Unterricht statt. Eine Notbetreuung ist nicht vorgesehen. Der Hort hat an diesem Tag wie üblich sein Frühhortangebot und übernimmt die Betreuung der Kinder ab 12:55 Uhr.