Aktualisierter Rahmenplan für Hygienemaßnahmen

Der „Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2022/2023“ liegt in aktualisierter Fassung mit Stand vom 09. November 2022 vor. 

Einige Auszüge davon möchten wir Ihnen hier vorstellen.


1. Hygienemaßnahmen

Allen Personen, die sich auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude aufhalten, wird empfohlen, wo immer es möglich ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das bedeutet insbesondere auch den Verzicht auf Körperkontakt wie Umarmungen und Händeschütteln, sofern sich der Körperkontakt nicht zwingend aus unterrichtlichen oder pädagogischen Notwendigkeiten ergibt.

Darüber hinaus sind insbesondere folgende Hygienemaßnahmen weiterhin einzuhalten:

  • Regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mindestens 30 Sekunden. In den Sanitärräumen müssen dafür ausreichend Wasserentnahmestellen, Seifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden.
  • Das Einhalten der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch) und die Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund.
  • Persönliche Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien wie z.B. Stifte und Hefte sind nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden und sollen nicht weitergegeben oder untereinander ausgetauscht werden. Wo das nicht möglich ist, ist eine regelmäßige Reinigung, insbesondere vor der Übergabe an andere Personen, vorzusehen. Ist eine Reinigung der Lehr- und Lernmittel (z. B. Aufbau von Schülerexperimenten in den Naturwissenschaften) nicht möglich, ist auf eine besonders gründliche Handhygiene vor und nach Kontakt zu achten. Die Verwendung von Schutzhandschuhen bei der Nutzung von Lehr- und Lernmitteln ist nicht notwendig. […]

Eine allgemeine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz auf dem Schulgelände und auch im Schulgebäude besteht nicht. Das Recht jeder einzelnen Person, immer dann einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn sie es möchte, bleibt davon unberührt. […]

Es ist auch weiterhin regelmäßig zu lüften. Zu Beginn und nach Ende des Schultags sowie in allen Pausen sind alle genutzten Unterrichtsräume zu lüften. Unter Querlüftung wird ein kurzzeitiger (ca. 5 bis 10 Minuten), intensiver Luftaustausch über möglichst weit geöffnete Fenster und Türen verstanden. Während des Unterrichts ist mindestens alle 20 Minuten eine Stoßlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über fünf Minuten vorzunehmen. Gute Indikatoren dafür, ob ein Lüften notwendig ist oder nicht, sind auch Raumluftgütemessgeräte oder CO2-Ampeln. Es ist zu Lüften sobald diese „gelb“ anzeigen. […]

2. Umgang mit erkrankten und erkälteten Personen

Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob ein Verdacht auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht oder nicht. Bei nach drei Tagen anhaltendem Fieber, deutlich reduziertem Allgemeinzustand und Verschlechterung des Befindens sollte in jedem Fall ein Arzt aufgesucht werden. Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, wird empfohlen, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Antigen-Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein PoC-Antigen-Schnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben. In der Schule finden – mit Ausnahme der PCR-Pool-Sentinel-Testungen im Rahmen des Projekts Perspektive-21 – keine Testungen statt. Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird.

3. Umgang mit Risikogruppen für schwere Covid-19-Erkrankungen

[…] Alle Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung unterliegen im Rahmen des Regelbetriebs grundsätzlich der Präsenzpflicht in der Schule. Für diese Gruppe von Schülerinnen und Schülern sind besondere Hygienemaßnahmen zu prüfen. […]

Für Schülerinnen und Schüler, die nicht selbst zur Risikogruppe für den schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung zählen, aber in häuslicher Gemeinschaft mit solchen Personen leben, gilt: Es besteht Schulpflicht. Diese wird generell durch Anwesenheit in der Schule erfüllt. Im Rahmen der häuslichen Lebensgemeinschaft ist von den Erziehungs- und/oder Personensorgeberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass die Schülerinnen und Schüler der Schulpflicht nachkommen. Dem gegenüber ist es den Angehörigen zumutbar, durch Maßnahmen in der Familie einer Ansteckung vorzubeugen (besondere Hygieneregeln, räumliche Trennung von Familienangehörigen, medizinischen Mund-Nasen-Schutz auch in der Familie etc.).

Schulbetrieb in der Corona-Pandemie

Zukünftige Informationen zum Schulbetrieb entnehmen Sie bitte der Seite des Minsteriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt.

Das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt informiert regelmäßig über Änderungen im Schulbetrieb. Dort finden Sie Informationen zum aktuell gültigen Hygieneplan, zur Präsenz- und Maskenpflicht, zu den Corona-Tests, aber auch Hinweise zur Schutzimpfung.

Zum Ministerium für Bildung

Die ab dem 4. April 2022 geltenden Regelungen entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument:

Maskenpflicht

Mit Wirkung vom 06.12.2021 besteht für alle Schülerinnen und Schüler sowie sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Maskenpflicht nicht nur innerhalb des Gebäudes in den Fluren, sondern auch wieder während des Unterrichts.

Änderungen im schulischen Ablauf

Die Präsenzpflicht wird ab Donnerstag, 25.11.2021 aufgehoben. Alle Schülerinnen und Schüler können durch die Erziehungsberechtigten von der Präsenzpflicht schriftlich abgemeldet werden. Dies gilt jedoch nicht für einzelne Wochentage, um ein ständiges Ab- und Anmelden zu vermeiden. Bei geteiltem Sorgerecht müssen beide Erziehungsberechtigte unterschreiben. Wie im vergangenen Jahr erhalten die Kinder dann Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung.

Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes begründet sein. „Mit den Maßnahmen sollen vor allem Personen geschützt werden, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung besteht, des Weiteren diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können sowie die, die mit Personen in einem Hausstand leben, die zur genannten Risikogruppe gehören.“ (Auszug aus der Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung vom 23.11.2021)

Ab Montag, 29.11.2021 gilt in allen Schulen Sachsen-Anhalts eine tägliche Testpflicht.

Die Weihnachtsferien beginnen bereits am 20.12.2021. Somit ist Freitag, 17.12.2021 der letzte Schultag. Der Hort hat an den vorgezogenen Ferientagen geöffnet.

Informationen zum Schulablauf

Da der Sportunterricht gegenwärtig nicht im Freien durchgeführt werden kann, wird er durch einen alternativen Unterricht durch die Sportlehrkräfte im Klassenraum abgehalten. Bis auf die Lauf-AG, die ausschließlich im Freien stattfindet, sind alle Sport-Arbeitsgemeinschaften ausgesetzt. Die Angebote und Arbeitsgemeinschaften der Musikschule innerhalb unserer Schule finden ebenfalls nicht statt. Das Lesetrainig für die 2. Klassen wird weiter durchgeführt und ebenfalls die Kreativ-AG.

Wie viele Kitas und Schulen bleiben auch wir nicht von Corona-Infektionen verschont. Wird ein Kind in der Schule positiv getestet, muss es schnellstmöglich abgeholt werden. Mit der von der Schule ausgefüllten Bescheinigung soll ein zügiger PCR-Test möglich sein. Alle anderen negativ getesteten Kinder bleiben im Unterricht. Die betroffene Klasse testet sich dann fünf Tage lang täglich und die Maske wird in dieser Zeit auch im Unterricht getragen. Hierzu wird nochmals auf die Homepage des Ministeriums für Bildung Sachsen-Anhalts verwiesen. 

Momentan besteht die tägliche Testpflicht in der Klasse 4a und ab dem 23.11.2021 in der Klasse 1a. Wenn Ihr Kind Anzeichen einer Erkältung oder einer Corona-Infektion zeigt, behalten Sie es bitte zu Hause.

Anpassung Infektionsschutz

Erhöhung Testsequenz: Ab 15.11.2021 sind Montag, Mittwoch und Freitag als Testtage festgelegt. Weitere Informationen des Ministeriums für Bildung finden Sie hier:

https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schule-und-unterricht/schulbetrieb-in-der-corona-pandemie/

Lernen unter den aktuellen Corona-Bedingungen

Das neue Schuljahr beginnt mit einer verstärkten Selbst-Testung der Schülerinnen und Schüler: am ersten Schultag, dann in den ersten beiden vollen Schulwochen je dreimal (montags, mittwochs und freitags) sowie in den nachfolgenden Wochen je zweimal (montags und donnerstags).

Die Testungen sind Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht, denn es besteht Präsenzpflicht. Für die Tests wird jedoch das schriftliche Einverständnis benötigt. Für die Einschüler:

Formular_Einverstaendniserklaerung Herunterladen

Senden Sie es als Mail zurück oder geben Sie es Ihrem Kind am 1. Schultag mit.

Der verwendete Test heißt NASOCHECKcomfort. Einen Überblick über den Testablauf finden Sie hier:

Alternativ sind häusliche Testungen möglich. Diese werden zu den schulischen Testtagen von Ihnen zu Hause durchgeführt.

Wenn Sie Ihr Kind selbst testen möchten, können Sie die Tests immer montags gegen eine Empfangsbestätigung in der Zeit von 7.15 bis 7.30 Uhr und von 10.00 bis 13.00 Uhr im Sekretariat der Schule abholen, den Test für den 1. Schultag am Donnerstag, 02.09.2021 geben wir am Mittwoch im Sekretariat aus.

Am Testtag der Schule gibt Ihr Kind dann das folgende Formular ab:

Ebenso ist neben diesem von der Schule zur Verfügung gestellten Laien-Selbsttest ein anderweitig erzielter negativer Test (Arzt, Apotheke) möglich oder die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, dass keine Corona-Infektion besteht.

Die Testpflicht gilt nicht für genesene Kinder.