Änderungen im schulischen Ablauf

Die Präsenzpflicht wird ab Donnerstag, 25.11.2021 aufgehoben. Alle Schülerinnen und Schüler können durch die Erziehungsberechtigten von der Präsenzpflicht schriftlich abgemeldet werden. Dies gilt jedoch nicht für einzelne Wochentage, um ein ständiges Ab- und Anmelden zu vermeiden. Bei geteiltem Sorgerecht müssen beide Erziehungsberechtigte unterschreiben. Wie im vergangenen Jahr erhalten die Kinder dann Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung.

Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes begründet sein. „Mit den Maßnahmen sollen vor allem Personen geschützt werden, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung besteht, des Weiteren diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können sowie die, die mit Personen in einem Hausstand leben, die zur genannten Risikogruppe gehören.“ (Auszug aus der Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung vom 23.11.2021)

Ab Montag, 29.11.2021 gilt in allen Schulen Sachsen-Anhalts eine tägliche Testpflicht.

Die Weihnachtsferien beginnen bereits am 20.12.2021. Somit ist Freitag, 17.12.2021 der letzte Schultag. Der Hort hat an den vorgezogenen Ferientagen geöffnet.