Das 18. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt macht es möglich: Beschulung außerhalb des Schuleinzugsbereiches.
Mit der am 05.07.2025 in Kraft getretenen Schulgesetzänderung -§41- gingen die Verfahren zur Beschulung außerhalb der Schuleingangsbereiche (Grundschulen) vom Landesschulamt auf die Verwaltungen der Gemeinden über.
Das bedeutet: die Stadt Zerbst/Anhalt entscheidet ab sofort über entsprechende Anträge.
Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Grundschule an der Elbaue.
Anträge für die Einschulung Sommer 2026 müssen aus terminlichen Gründen bis 30.09.2025 bei der Stadt Zerbst/Anhalt vorliegen.
